Sehr geehrte Damen und Herren,
die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021 beschlossen. Für den Schieß- und Bogensport haben sich keine Änderungen zur vorherigen Corona-Verordnung ergeben. Die bestehenden Maßnahmen wurden bis Ende Januar 2021 verlängert.
- Sport auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen im Freien, ist allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts möglich, soweit es sich um weitläufige Außenanlagen handelt. Eine Nutzung von Umkleiden, anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen darf nicht erfolgen.
- Schießstätten, bei denen es sich nicht um weitläufige Außenanlagen im Freien handelt, müssen geschlossen bleiben.
- Für eine verbindliche Auskunft müssen sich die Vereine individuell mit den für sie zuständigen Behörden in Verbindung setzen.
- Vereinsveranstaltungen (z. B. Gremiensitzungen, Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen, etc.) sind nach wie vor gestattet. Es ist jedoch weiterhin sehr kritisch zu prüfen, ob die Versammlungen nicht verschoben oder virtuell durchgeführt werden können.
- Hier finden die Übersicht zu den aktuellen Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg vom 11. bis 31. Januar 2021.
- Die Kommunen dürfen zum Schutz vor Infektionen weitergehende Maßnahmen erlassen, die über die Regelungen der Corona-Verordnungen des Landes hinausgehen. Informieren Sie sich daher im Zweifelsfall bitte auch bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Die Geschäftsstelle in Leimen bleibt vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind aber telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Anträge oder sonstige Unterlagen können Sie uns gerne per Post zusenden oder in den Hausbriefkasten einwerfen.
- Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.bsvleimen.de.
Für weitere Informationen oder bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Sommer
Geschäftsführerin
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Badischer Sportschützenverband 1862 e.V., Badener Platz 2, 69181 Leimen
Verlängerung des Lockdowns